Heizungsgesetz gekippt: Koalition lockert Vorgaben für Öl- und Gasheizungen drastisch

Adriane Boucsein
Adriane Boucsein
3 Min.
Ein historisches Dokument mit einer Straßenszene, einem Fahnenmast, Gebäuden, Bäumen und einem Himmel, überlagert mit Text aus der ersten Entwurfsfassung der deutschen Verfassung.Adriane Boucsein

Verfassungsgericht diskutiert Weg zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition - Heizungsgesetz gekippt: Koalition lockert Vorgaben für Öl- und Gasheizungen drastisch

Die aktuelle Koalitionsregierung Deutschlands hat sich auf weitreichende Änderungen des ursprünglich unter der Vorgängerregierung verabschiedeten Heizungsgesetzes geeinigt. Die überarbeiteten Regelungen, die nun unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz firmieren, erlauben es, Öl- und Gasheizungen weiter zu betreiben, ohne strenge Vorgaben für erneuerbare Energien zu erfüllen. Unterdessen wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob Abgeordnete im vergangenen Jahr ausreichend Zeit hatten, um über das ursprüngliche Gesetz zu debattieren, das in Eile durchgewinkt worden war.

Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz war im September 2023 verabschiedet und zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten. Es schrieb vor, dass neue Heizsysteme mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen – eine Regelung, die erhebliche Kontroversen auslöste. Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diese Vorgaben nun gelockert: Traditionelle Heizungen dürfen zwar bleiben, doch der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetischer Gase muss schrittweise steigen und bis 2029 zehn Prozent erreichen. Das überarbeitete Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten; ein Entwurf wird bis Ostern erwartet, gefolgt von der Kabinettsabstimmung.

Die Einigung der Koalition wurde von Schlüsselfiguren wie Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) koordiniert, während die zuständigen Ministerien den finalen Text ausarbeiteten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer eingriff und eine Abstimmung über das Gesetz verschob – mit Verweis auf Bedenken hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens.

Am Donnerstag um 10:00 Uhr wird das Gericht über eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verhandeln, der geltend macht, dass Parlamentarier nicht genug Zeit hatten, um den ursprünglichen Gesetzentwurf zu beraten. Die Anhörung konzentriert sich ausschließlich auf verfahrensrechtliche Fragen, nicht auf den Inhalt der Regelungen. Mit einem Urteil ist kurzfristig nicht zu rechnen, da das Gericht in der Regel mehrere Monate für seine Entscheidungen benötigt.

Die Reformen der aktuellen Regierung markieren einen deutlichen Kurswechsel: Sie lockern die Vorgaben, setzen aber weiterhin auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Heizsysteme. Das neue Gesetz streicht zwar die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien, führt stattdessen aber eine schrittweise steigende Quote für klimafreundlichere Brennstoffe ein.

Das überarbeitete Gesetz soll wie geplant am 1. Juli in Kraft treten, sofern der Bundestag zustimmt. Die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts wird klären, ob das ursprüngliche Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Abgeordneten verletzt hat – ein Urteil wird jedoch voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen. Bis dahin bedeuten die Änderungen der Koalition, dass Hauseigentümer ihre bestehenden Öl- und Gasheizungen behalten können, während sie sich auf eine Zukunft mit klimafreundlicheren Alternativen vorbereiten.

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