Grüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Stefan Gelbhaar
Philipp NetteGrüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Stefan Gelbhaar
Die Grünen haben eine neue Satzung eingeführt, um sexuelle Belästigung in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Der Schritt folgt einer kritischen Überprüfung der bisherigen Vorgehensweise – darunter auch der Fall des ehemaligen Kandidaten Stefan Gelbhaar.
Vor einem Jahr hatte eine interne Kommission schwere Mängel bei der Behandlung des Gelbhaar-Falls aufgedeckt. Das damals angewandte Ombudsverfahren mangelte es an klaren Definitionen und fairen Verfahren. Gelbhaar, dem Belästigungsvorwürfe gemacht wurden, war als Direktkandidat im Berliner Bezirk Pankow für die Bundestagswahl 2021 ausgeschlossen worden. Die Kommission stellte zudem fest, dass das Verfahren für politische Zwecke instrumentalisiert worden war und ihm so eine angemessene Verteidigung verwehrt blieb.
Die neuen Regeln sollen nun Rollen und Abläufe innerhalb der Partei klarer regeln. Beschwerdeausschüsse konzentrieren sich künftig auf Vermittlung statt auf Sanktionen. Disziplinarmaßnahmen werden stattdessen von parteiinternen Schiedsgerichten geprüft. Die Satzung sieht zudem Maßnahmen vor, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Vertraulichkeit zu wahren.
Bei Verdacht auf Straftaten werden Betroffene an externe Beratungsstellen verwiesen und über ihr Recht auf rechtliche Schritte informiert.
Mit der überarbeiteten Satzung will die Partei klarere Leitlinien und fairere Verfahren bei der Bearbeitung von Belästigungsvorwürfen schaffen. Gleichzeitig werden damit frühere Versäumnisse behoben und die Zuständigkeiten interner Gremien präzise abgegrenzt. Die Grünen hoffen, durch die Änderungen mehr Transparenz und Verantwortlichkeit zu erreichen.
