Gericht verweigert Frau die Rente – weil sie bei ihrem gewalttätigen Mann blieb
Adriane BoucseinWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht verweigert Frau die Rente – weil sie bei ihrem gewalttätigen Mann blieb
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
- Dezember 2025, 15:48 Uhr
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, nachdem sie bei ihrem gewalttätigen Ehemann geblieben war. Das Landessozialgericht urteilte, dass ihre Entscheidung, die Ehe fortzusetzen, sie von finanzieller Unterstützung ausschließt. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Hürden, mit denen Überlebende häuslicher Gewalt konfrontiert sind, wenn sie Entschädigung beantragen.
Die Frau hatte 2014 erstmals Schutz gesucht, indem sie eine einstweilige Verfügung gegen ihren Mann beantragte – zog diese jedoch später zurück. Die Misshandlungen setzten sich über Jahre fort und gipfelten 2019 in einem gewalttätigen Vorfall, bei dem sie während eines Streits verletzt und bedroht wurde. Nur wenige Tage später folgte ein weiterer Angriff.
Mit dem Urteil entfällt nun die monatliche Zahlung von 150 Euro. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Entscheidung einen Präzedenzfall für die Bewertung von Entschädigungsansprüchen bei häuslicher Gewalt schafft. Der Fall zeigt zudem, wie schwer es Betroffene haben, sich nach dem Ausbruch aus gewalttätigen Beziehungen in den Unterstützungssystemen zurechtzufinden.