Gericht kippt Müllers AGB: Intransparente Klauseln zu Online-Reservierungen und Widerrufsrecht
Bernhardine RörrichtGericht kippt Müllers AGB: Intransparente Klauseln zu Online-Reservierungen und Widerrufsrecht
Stuttgarter Oberlandesgericht kippt unklare AGB der Drogeriekette Müller
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat gegen die Drogeriemarktkette Müller entschieden – wegen intransparenter Formulierungen in deren Online-Bestellsystem. Die Richter urteilten, dass die Bedingungen des Unternehmens für die Abholung von Waren im Geschäft gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verstoßen. Im Mittelpunkt standen verwirrende Klauseln zu Widerrufsrechten und dem Zustandekommen von Kaufverträgen.
Laut Müllers AGB konnten Kunden Artikel zwar online reservieren, einen Kauf aber erst mit der Abholung und Bezahlung im Laden abschließen. Eine weitere Bestimmung besagte hingegen, dass bereits das Anklicken von "Jetzt reservieren" ein verbindliches Vertragsangebot darstelle. Dieser Widerspruch führte zu Unklarheiten darüber, wann ein Vertrag tatsächlich zustande kommt.
Das OLG prüfte zudem Müllers Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts bei Filialabholungen. Zwar bestätigte das Gericht, dass solche Transaktionen nicht als Fernabsatzverträge gelten – die entsprechende Klausel erklärte es jedoch wegen ihrer unklaren Formulierung in Verbindung mit anderen Bedingungen für unwirksam. Die Richter begründeten dies damit, dass die Gesamtgestaltung Verbraucher über ihre Rechte täusche.
Letztlich bewertete das Gericht Müllers AGB als zu mehrdeutig. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung transparenter Vertragsbedingungen bei Online-bestellungen mit stationärer Abholung.
Die Entscheidung zwingt Müller nun, seine Geschäftsbedingungen zu überarbeiten, um für Kunden klar verständlich zu sein. Gleichzeitig festigt das Urteil die rechtlichen Maßstäbe für Vertragsabschlüsse und Widerrufsrechte nach deutschem Recht. Unternehmen mit ähnlichen Dienstleistungen müssen ihre eigenen Regelungen prüfen, um vergleichbare Verstöße zu vermeiden.






