Gericht bestätigt SAP-Wahl: Wahlomat-Verfahren für Aufsichtsrat rechtmäßig
Adriane BoucseinGericht: Wahl von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat der SAP rechtmäßig - Gericht bestätigt SAP-Wahl: Wahlomat-Verfahren für Aufsichtsrat rechtmäßig
Ein deutsches Gericht hat die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat von SAP bestätigt, nachdem es eine Beschwerde wegen angeblicher Verfahrensmängel abgewiesen hatte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Abstimmung über vier Mitarbeiter und vier Ersatzvertreter, die per Wahlomat durchgeführt wurde, rechtmäßig war. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe von Beschäftigten, die den Wahlprozess als unfair kritisiert hatten. Streitpunkt war die Wahl der Belegschaftsvertreter für den 18-köpfigen Aufsichtsrat von SAP, der sich paritätisch aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Die Kläger hatten die Wahl angefochten und Bedenken hinsichtlich der Handhabung der Wahlumschläge geäußert. Sie argumentierten, es sei unzulässig gewesen, dass ein Betriebsratsmitglied und dessen Vorsitzender die Unterlagen entgegengenommen hätten. Das Gericht sah jedoch kein Problem darin, dass die Materialien per Kurier zugestellt worden waren. Eine Kandidatin hatte in ihren Wahlkampfunterlagen ihre offizielle Firmen-E-Mail-Signatur, ihre Berufsbezeichnung sowie das SAP-Logo verwendet. Dennoch kamen die Richter zu dem Schluss, dass ihr Vorgehen nicht gegen die Neutralitätsregeln verstoßen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die ausführliche Begründung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Der Name des vorsitzenden Richters oder des Leiters des zuständigen Landesarbeitsgerichts wurde nicht bekannt gegeben. Mit der Abweisung der Beschwerde sind die Wahlergebnisse für die Arbeitnehmervertreter bei SAP nun bestätigt. Der Aufsichtsrat behält damit seine aktuelle Zusammensetzung von neun Aktionärs- und neun Arbeitnehmervertretern. Eine schriftliche Urteilsbegründung mit detaillierten Ausführungen wird in Kürze erwartet.