Gärtnereibesitzer entgeht Strafe nach jahrelanger Schwarzarbeit seiner Mitarbeiter
Bernhardine RörrichtGärtnereibesitzer entgeht Strafe nach jahrelanger Schwarzarbeit seiner Mitarbeiter
Ein Gärtereibetriebsinhaber aus dem Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt und ausstehende Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 10.000 Euro begleichen muss.
Der Fall flog bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle im Jahr 2022 auf. Beamte entdeckten zwei nicht angemeldete Mitarbeiter in einem Firmenfahrzeug, was den Verdacht auf weitere Unregelmäßigkeiten weckte. Spätere Ermittlungen ergaben, dass der ausgewiesene Umsatz des Betriebs mit der offiziell gemeldeten Mitarbeiterzahl nicht hätte erzielt werden können.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung beantragt. Die Behörden bestätigten, dass der Inhaber über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren bei mehreren Mitarbeitern Sozialabgaben entweder gar nicht oder nur unvollständig abgeführt hatte.
Statt einer Verhandlung stellte das Amtsgericht Freiburg das Verfahren ein. Der Angeklagte willigte in eine finanzielle Einigung ein, die sowohl die ausstehenden Abgaben als auch eine zusätzliche Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung umfasste.
Der Fall ist nun ohne formelle Verurteilung abgeschlossen. Der Betriebsinhaber muss sicherstellen, dass künftig alle Mitarbeiter korrekt angemeldet werden und die Abgaben in voller Höhe geleistet werden. Bei Verstößen drohen weitere rechtliche Konsequenzen.






