Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen
Bernhardine RörrichtFreiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen
Der Regierungspräsidium Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von Vorwürfen im Zusammenhang mit Wahlkampfaktivitäten in sozialen Medien freigesprochen. Im Mittelpunkt der Prüfung standen zwei Beiträge vom frühen Jahr 2026 über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass es sich um sachliche Informationen handelte, die keine Verstöße gegen die vorwahlrechtlichen Richtlinien darstellten.
Die Entscheidung fällt kurz vor der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg am 26. April 2026 – die umstrittenen Posts waren Monate vor Beginn der sogenannten "heißen Phase" mit verschärften Wahlkampfregeln veröffentlicht worden.
Die beiden überprüften Beiträge erschienen am 28. Januar und 3. Februar 2026. Darin berichtete Horn über seine Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz, unter anderem zu Themen wie öffentliche Dienstleistungen und Sicherheit. Der Regierungspräsidium stufte sie als routinemäßige Updates zu kommunalen Aufgaben ein und nicht als politische Werbung.
Nach deutschem Wahlrecht gelten in der "heißen Phase" – in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl – strengere Vorschriften. Da die Posts jedoch bereits drei Monate zuvor online gingen und die offizielle Ausschreibung der Bürgermeisterstelle noch nicht erfolgt war, fielen sie nicht in diesen Zeitraum. Zudem dürfen Städte öffentliche Mittel für offizielle Social-Media-Accounts von Bürgermeister:innen nutzen, sofern die Inhalte informativ und transparent bleiben.
Im Freiburger Stadtrat hat es seit den Kommunalwahlen im Juni 2024 kleinere Verschiebungen gegeben. Bündnis 90/Die Grünen bleiben mit 13 Sitzen die stärkste Fraktion, insbesondere seit Sophia Kilian Anfang 2025 von FR4U zu den Grünen wechselte. Zu den jüngsten Veränderungen zählen der Austritt von Johannes Gröger (Freie Wähler) nach 17 Jahren sowie die Wahl der neuen Bürgermeister Carolin Jenkner (CDU) und Roland Meder, die beide am 1. April 2026 ihr Amt antreten.
Mit dem Urteil des Regierungspräsidiums ist bestätigt, dass Horns Beiträge den Transparenzregeln entsprachen. Gegen den Bürgermeister werden keine weiteren Schritte eingeleitet. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für die Bewertung der Nutzung sozialer Medien durch Kommunen im Vorfeld von Wahlen.






