FDP eskaliert Streit mit SWR wegen angeblicher Befangenheit vor Landtagswahl
Mahmut UllmannFDP eskaliert Streit mit SWR wegen angeblicher Befangenheit vor Landtagswahl
Die Spannungen zwischen der FDP und dem Südwestrundfunk (SWR) haben sich zugespitzt, nachdem der Landesvorsitzende der Partei in Baden-Württemberg dem Sender Vorwürfe wegen Befangenheit gemacht hat. Hans-Ulrich Rülke, Spitzenkandidat der FDP für die anstehende Landtagswahl, kritisierte die Gestaltung einer jüngsten politischen Sendung durch den SWR als eine Mischung aus "Unwissenheit, Inkompetenz und Voreingenommenheit".
Auslöser des Streits ist die Ausgabe von "Zur Sache Baden-Württemberg" vom 19. Februar, in der es um Wohnungspolitik ging. Rülke warf dem SWR vor, Vertreter von CDU, Grünen, AfD und SPD ins Studio eingeladen zu haben, die FDP jedoch nur in einem vorab aufgezeichneten Videobeitrag zu Wort kommen zu lassen. Er begründete dies mit der falschen Annahme eines SWR-Mitarbeiters über die Größe der AfD-Fraktion im Landtag.
Der aktuelle Konflikt folgt auf einen früheren Rechtsstreit, in dem die FDP mit einem Antrag auf Teilnahme an einer TV-Debatte vor Gericht gescheitert war. Rülke fordert nun eine "sofortige Richtigstellung" vom SWR und hat jedes FDP-Mitglied im Land aufgefordert, eine formelle Programmbeschwerde einzureichen.
Die Auseinandersetzung unterstreicht die anhaltenden Reibereien zwischen der Partei und dem Sender vor der Landtagswahl am 8. März 2026, bei der Rülke als FDP-Spitzenkandidat antritt.
Mit dem Aufruf zu Beschwerden verschärft die FDP den Konflikt mit dem SWR weiter. Der Sender hat sich bisher öffentlich weder zu Rülkes Vorwürfen noch zur Forderung nach einer Korrektur geäußert. Aktuelle Umfragedaten zur Wahl liegen vor, doch die genaue Zahl der FDP-Mandate im aktuellen Landtag wird in jüngsten Berichten nicht genannt.
Gericht erklärt Ausschluss der FDP vom SWR-Triell aufgrund von Umfragen für rechtmäßig
Das SWR hat die Entscheidung, die FDP vom Triell am 24. Februar auszuschließen, vor Gericht verteidigt. Das Gericht berief sich dabei auf aktuelle Umfragen, wonach CDU/Grünen/AfD die FDP um mehr als 20% führen. Wichtige Details:
- Das Urteil basierte auf dem Prinzip der 'abgestuften Chancengleichheit', das aktuelle Wahlumfragen gegenüber vergangenen Ergebnissen gewichtet.
- Die Richter betonten, dass die Unterstützung der FDP von 5% (gegenüber 4% im Januar) immer noch weit hinter dem 20%-plus-Schwellenwert der drei berücksichtigten Parteien liegt.
- Rülke kündigte an, in Berufung zu gehen und bezeichnete die Entscheidung als 'grünes Licht' für die AfD.






