10 May 2026, 16:24

Familienrecht: Hubigs Reform soll Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Familienrecht: Hubigs Reform soll Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Familienrechts in Deutschland vorgestellt. Die geplanten Änderungen sollen Gerichten ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern in Fällen von häuslicher Gewalt zu untersagen. Mit dem Vorstoß sollen der Schutz für Opfer und ihre Familien gestärkt werden.

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Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bereits bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Reformentwurf zielt jedoch darauf ab, diese Schutzmaßnahmen zu verschärfen. Richter sollen künftig die Befugnis erhalten, bei konkreter Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Opfers vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote gegen den gewalttätigen Elternteil zu verhängen.

Ein pauschales Umgangsverbot ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Gerichte jeden Einzelfall prüfen, bevor sie über Maßnahmen entscheiden. In weniger schweren Fällen könnten Alternativen wie begleiteter Umgang angeordnet werden. Ziel ist es, Kinder vor gewalttätigen Umfeldern zu schützen, ohne die Einzelfallgerechtigkeit aus den Augen zu verlieren.

Der Fokus der Justizreform liegt auf Fällen, in denen ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. Durch klarere gesetzliche Handlungsgrundlagen für die Gerichte soll das Risiko für Opfer verringert und sichere Aufwachsbedingungen für Kinder geschaffen werden.

Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies einen bedeutenden Wandel in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Opfer erhielten stärkeren rechtlichen Rückhalt, während Richter über mehr Instrumente verfügten, um Kinder vor potenziellen Gefahren zu bewahren. Der Entwurf muss nun weitere Prüfungen durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.

Quelle