28 January 2026, 05:00

CDU will Saisonarbeiter vom Mindestlohn befreien – doch ist das rechtlich möglich?

Eine Karte der Vereinigten Staaten, die die Mindestlohngesetze der Bundesstaaten vom 1. Januar 2023 zeigt, mit verschiedenen Blautönen, die unterschiedliche Lohnstufen anzeigen, und dem Titel und dem Datum in der Mitte oben und unten.

Bewerbung zum Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter - CDU will Saisonarbeiter vom Mindestlohn befreien – doch ist das rechtlich möglich?

Die Christlich Demokratische Union (CDU) setzt sich dafür ein, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft können vom Mindestlohn auszunehmen. Der Vorschlag hat eine Debatte ausgelöst, wobei die SPD die Idee vehement ablehnt. Eine rechtliche Prüfung hat bereits Zweifel aufkommen lassen, ob eine solche Ausnahme überhaupt möglich wäre.

Laut dem CDU-Plan sollten Saisonarbeitskräfte während der Erntehochsaison unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Peter Hauk, Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg, ist ein entschiedener Befürworter dieser Regelung. Bereits im vergangenen Sommer sprach er sich gegen Lohnerhöhungen für ausländische Saisonarbeiter in der Landwirtschaft aus.

Der Deutsche Bauernverband unterstützt den Vorschlag und schlägt eine Obergrenze von 80 Prozent des üblichen Mindestlohns vor. Dies würde nach ihrer Auffassung mehr Arbeitsplätze schaffen. Die SPD hingegen lehnt den Vorstoß ab und betont, dass faire Bezahlung notwendig sei, um Armut zu verhindern.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte sich zuvor offen für eine solche Ausnahme gezeigt. Doch eine juristische Bewertung kam zu dem Schluss, dass eine Befreiung von Saisonarbeitern von den Mindestlohnregelungen voraussichtlich nicht umsetzbar wäre.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Abwägung zwischen Arbeitskosten in der Landwirtschaft und fairen Löhnen. Die CDU argumentiert, dass niedrigere Löhne mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Saisonarbeiter können schaffen. Dennoch bleiben rechtliche und politische Hürden, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten können.