Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Protestblockade gegen SSPX in Freiburg
Bernhardine RörrichtKarlsruhe: Sit-in-Protest soll keine andere Versammlung stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Protestblockade gegen SSPX in Freiburg
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Verurteilung eines Mannes wegen Störung einer religiösen Versammlung ist nun beendet. Deutschlands höchstes Gericht wies seine letzte Beschwerde zurück und bestätigte damit eine gegen ihn verhängte Geldstrafe für seine Beteiligung an einer Sitzblockade. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Protestaktion gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) in Freiburg.
Das Amtsgericht Freiburg hatte den Mann zunächst wegen Behinderung einer öffentlichen Versammlung verurteilt. Er berief sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, doch das Gericht entschied, dass dieses Recht Grenzen habe. Die Richter urteilten, seine Sitzblockade habe eine andere rechtmäßige Veranstaltung massiv gestört und rechtfertige daher Einschränkungen.
Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigte die Verurteilung im September 2020. Der Fall gelangte schließlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das seine letzte Klage (Aktenzeichen: 1 BvR 2428/20) nun abwies. Die Gerichte betonten durchgehend, dass zwar Proteste grundsätzlich geschützt seien, sie aber nicht in andere rechtmäßige Veranstaltungen eingreifen dürften. Die Identität des Mannes wurde in den öffentlichen Unterlagen nicht genannt; die Proteste richteten sich gegen die SSPX und verwandte katholische Gruppen.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die vorherigen Urteile gegen den Mann nun rechtskräftig. Die Geldstrafe bleibt bestehen, und der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Grenzen des Demonstrationsrechts. Künftige Proteste müssen nun stärker prüfen, ob ihre Aktionen andere Versammlungen unrechtmäßig behindern könnten.