Bundesregierung verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026
Die deutsche Bundesregierung hat die Preisdeckelung für verschreibungspflichtige Medikamente um ein weiteres Jahr verlängert. Mit der Entscheidung sollen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt und gleichzeitig Pharmaunternehmen entlastet werden. Zudem ermöglichen neue Regelungen Preisverhandlungen für bestimmte hochpreisige Arzneimittel.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte, dass die Preisdeckelung sowie die verpflichtenden Herstellerrabatte auch 2026 bestehen bleiben. Diese Maßnahmen haben den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2024 bereits Einsparungen in Höhe von 2,19 Milliarden Euro gebracht. Ohne sie würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz – der derzeit auf 2,9 Prozent steigen soll – noch weiter ansteigen.
Ein Inflationsausgleichsmechanismus soll den Pharmaherstellern teilweise Entlastung verschaffen: 2025 sind 170 Millionen Euro vorgesehen, für 2026 werden rund 79 Millionen Euro erwartet. Unternehmen, die unter besonderen finanziellen Belastungen leiden, können zudem von den gesetzlichen Rabattpflichten befreit werden, sofern die Regelungen eine unzumutbare Härte darstellen.
Die Preisdeckelung für Immunglobuline wurde gelockert, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Gleichzeitig gelten künftig Preisverhandlungen für Medikamente, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) fallen. Experten warnen, dass eine vollständige Aufhebung der Preisdeckelung die Zusatzbeiträge weiter in die Höhe treiben würde – daher seien auch 2026 weitere Entlastungen notwendig.
Die verlängerte Preisdeckelung und die Rabatte halten die Arzneimittelkosten für die Krankenkassen im Zaum. Dennoch bleibt das System unter Druck, da der Zusatzbeitragssatz voraussichtlich 2026 bei 2,9 Prozent liegen wird. Mit den Anpassungen versucht die Regierung, die Bezahlbarkeit für Patientinnen und Patienten mit der wirtschaftlichen Stabilität der Hersteller in Einklang zu bringen.






