18 April 2026, 10:24

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, mit einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen keine religiösen oder politischen Symbole tragen

Brandenburg bereitet ein Neutralitätsgesetz vor, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole in Gerichtssälen untersagt. Die geplante Regelung folgt einem Urteil aus dem Jahr 2020, das infrage stellte, ob sichtbare Symbole das Vertrauen in eine unparteiische Justiz untergraben könnten. Der Vorstoß findet Unterstützung bei Juristen sowie der Landesregierung.

Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg hat sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrags darauf verständigt, das Gesetz voranzutreiben. Künftig wären dann Gegenstände wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze während Gerichtsverhandlungen verboten. Ziel ist es, jeden Anschein von Befangenheit im Justizsystem zu vermeiden.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, befürwortet den Entwurf. Seiner Meinung nach sollten die Beschränkungen auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos ausgeweitet werden. Gleichzeitig betonte er, dass muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden dürften – nur nicht als Richterinnen in Verfahren tätig sein.

Die Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst ist in Deutschland nicht neu. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze eingeführt. Kontroversen gab es dabei häufig um muslimische Lehrerinnen und Richterinnen, was die anhaltenden Spannungen zwischen religiöser Selbstbestimmung und staatlicher Neutralitätspflicht verdeutlicht.

Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für die formelle Einbringung des Gesetzes bekannt gegeben. Sollte es verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen einschränken. Die Maßnahme soll das Prinzip der richterlichen Unparteilichkeit stärken. Juristen werden die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen.

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