02 January 2026, 04:48

BGH-Urteil verändert Datenschutz-Haftung für Beamte nach DSGVO

Ein Schreibtisch mit Papieren und Aktenordnern, uniformierte Personen auf der rechten Seite und eine Person, die auf der linken Seite steht, ein Stuhl dahinter und "US Army RDECOM" auf der Wand im Hintergrund.

BGH-Urteil verändert Datenschutz-Haftung für Beamte nach DSGVO

Deutsche Behörden gehen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor, die amtliche Datenbanken missbräuchlich nutzen. Allein in diesem Jahr hat der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sechs Bußgelder verhängt. Betroffen sind Fälle, in denen Polizisten und andere Beamte ohne berechtigten Grund Daten von Privatpersonen abgefragt haben.

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat nun geklärt, wer nach dem Datenschutzrecht rechtlich verantwortlich ist – und verändert damit die Handhabung solcher Verstöße.

Am 7. Oktober 2025 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) eine richtungsweisende Entscheidung zu den Rollen im Datenschutz. Das Gericht urteilte, dass Beschäftigte in der Regel nicht als "Verantwortliche" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Stattdessen handeln sie als "Personen unter der Aufsicht des Verantwortlichen", was bedeutet, dass primär ihre Arbeitgeber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind.

Diese Einstufung hat Auswirkungen auf die Haftung: Verantwortliche müssen die DSGVO einhalten, haften bei Verstößen und unterliegen Transparenzpflichten. Zudem bestätigte das Urteil, dass keine deutschen Behörden oder Organisationen unter Artikel 29 DSGVO als "Personen unter der Verantwortung des Verantwortlichen" fallen.

Unterdessen geht die Durchsetzung auf Landesebene weiter. In Baden-Württemberg verhängte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) gegen einen Polizisten ein Bußgeld von 3.500 Euro. Der Beamte hatte ohne dienstliche Begründung auf die Daten einer Frau im Melderegister zugegriffen.

Die BGH-Entscheidung schafft ein klareres rechtliches Rahmenwerk für Datenschutzverantwortlichkeiten. Öffentlich Bedienstete tragen zwar weniger direkte Haftung, doch die Behörden bleiben unter Beobachtung, wenn es um unberechtigte Datenabfragen geht. Angesichts der bereits in diesem Jahr verhängten Strafen zeigen die Aufsichtsbehörden, dass sie Missbrauch in behördlichen Systemen konsequent ahnden.