09 May 2026, 00:31

Besoldungsreform: DBB droht mit Klagen gegen geplante Gehaltsregeln für Bundesbeamte

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierten Textangaben.

Besoldungsreform: DBB droht mit Klagen gegen geplante Gehaltsregeln für Bundesbeamte

Bund Deutscher Beamter fordert grundlegende Änderungen an geplanter Besoldungsreform

Der Bund Deutscher Beamter (DBB) hat weitreichende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar unterstützt die Gewerkschaft Teile des Vorhabens, warnt jedoch, dass zentrale Elemente – insbesondere für Beamte der höheren Besoldungsgruppen – verfassungswidrig sein könnten. Ein von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegter Gesetzentwurf stößt bereits jetzt auf scharfe Kritik seitens der Beamtenvertreter.

Der von Dobrindt eingebrachte Entwurf sieht vor, die Einstiegsgehälter für neue Bundesbeamte anzuheben. Künftig sollen Berufsanfänger direkt in die zweite Besoldungsstufe einsteigen und die unterste Stufe überspringen. Der DBB kritisiert jedoch, dass die Reform die Gehaltsabstände innerhalb der B-Besoldung – der Gruppe für Führungs- und höhere Beamte – unangemessen verringere und damit ungerecht sei.

Besonders problematisch sei die geplante Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die nach Ansicht des DBB gegen das Differenzierungsgebot verstoße – ein verfassungsrechtliches Prinzip, das eine faire Gehaltsentwicklung garantieren soll. Berechnungen der Gewerkschaft zufolge erfülle der aktuelle Entwurf diese Vorgabe nicht. Zudem verzichtet der Gesetzentwurf auf das bisherige Alleinverdiener-Modell und unterstellt stattdessen ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr bei der Gehaltsberechnung.

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Beamtenvertreter bemängeln zudem, dass die geplanten Erhöhungen für B-Besoldete im Vergleich zu denen der A-Besoldung deutlich geringer ausfallen. Dies verletze ihr Recht auf angemessene Vergütung, so die Kritik. Der DBB berufen sich dabei auch auf das Leistungsprinzip, ein weiteres verfassungsrechtliches Erfordernis, das Besoldung an Verantwortung und Berufserfahrung knüpft. Das Innenministerium hat sich bisher nicht zu den Bedenken hinsichtlich der B-Besoldungsabstände geäußert.

Die Forderungen des DBB erhöhen den Druck auf die Bundesregierung, die Besoldungsreform vor ihrer Verabschiedung nachzubessern. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsrechtliche Besoldungsgrundsätze. Die Entscheidung wird die Gehaltsstrukturen von Zehntausenden Bundesbeamten in den kommenden Jahren prägen.

Quelle