Berufungsverfahren nach tödlichem Schwimmunfall: Wie gerecht sind die Strafen?
Philipp NetteKind stirbt nach Schulschwimmen - Neue Verhandlung im April - Berufungsverfahren nach tödlichem Schwimmunfall: Wie gerecht sind die Strafen?
Zwei Pädagoginnen, die wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Ertrinken eines siebenjährigen Jungen verurteilt wurden, müssen sich im kommenden Jahr einem Berufungsverfahren stellen. Der Vorfall ereignete sich während eines Schulschwimmunterrichts im September 2023. Das Gericht wird dabei ausschließlich die Höhe der Strafen überprüfen, nicht jedoch die Schuldfrage.
Der Fall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Schwimmunterricht aufgeworfen. Lediglich ein Viertel der Kinder in Deutschland lernt das Schwimmen über die Schule – die meisten sind auf Vereine, Schwimmbäder oder private Anbieter angewiesen, wo die Standards stark variieren.
Der Junge ertrank am 18. September 2023 während seiner ersten Schwimmstunde. Alle 21 Kinder der Gruppe durften gleichzeitig ins Wasser, was die Aufsicht überforderte. Beide Verantwortlichen – eine Lehrerin und eine Referendarin – sagten aus, sie hätten die Schüler im Blick behalten.
Ein Gericht erster Instanz hatte die Lehrerin zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und einer Schadensersatzzahlung von 10.000 Euro verurteilt. Die Referendarin erhielt sechs Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 7.000 Euro.
Die für den 17. April 2025 am Landgericht Konstanz anberaumte Berufungsverhandlung wird prüfen, ob die Strafen angemessen waren. Es wurde nur ein Zeuge geladen; eine Entscheidung könnte noch am selben Tag fallen.
Die Tragödie hat die mangelnde Einheitlichkeit in der Schwimmausbildung offengelegt. Zwar gibt es keine genauen Zahlen zu schulischen Programmen, doch nur 25 Prozent der Kinder lernen das Schwimmen über die Schule. Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) hat bundesweite Qualitätsstandards vorgeschlagen, darunter eine einheitliche Ausbildung für Schwimmlehrer und eine bessere Betreuung von Nichtschwimmern. Eine Kommission aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie Rettungsschwimmerorganisationen soll die Reformen begleiten.
Das Berufungsgericht wird entscheiden, ob die ursprünglichen Urteile Bestand haben oder angepasst werden müssen. Der Fall hat bereits Forderungen nach strengeren Sicherheitsvorkehrungen im Schwimmunterricht in ganz Deutschland ausgelöst. Jede Entscheidung könnte Einfluss darauf haben, wie Schulen und Schwimmlehrer die Aufsicht bei Aktivitäten im Wasser künftig gestalten.