23 December 2025, 20:52

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Eine Apothekenfiliale mit einem Fahrzeug davor und einem Gebäude links im Bild.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Ab 2026 gelten für Apotheken in Baden-Württemberg neue Abrechnungsregeln. Die Änderungen umfassen strengere Fristen für Zahlungen sowie den Verzicht auf die direkte Rechnungsstellung. Zudem müssen die Krankenkassen nach den aktualisierten Vorschriften schneller Abschlagszahlungen an die Abrechnungsstellen leisten.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in der Region E-Rezepte nicht mehr direkt bei der AOK in Rechnung stellen. Auch Papierrezepte können nicht mehr über Abrechnungsstellen auf Kosten der Kassen eingereicht werden. Stattdessen müssen alle Abrechnungen über einen einheitlichen Verarbeitungsweg erfolgen, wie im geänderten Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) festgelegt.

Den Apotheken stehen zwei Optionen zur Verfügung: die Eigenabrechnung oder die Nutzung einer zugelassenen Abrechnungsstelle. Wird eine solche Stelle gewählt, müssen sämtliche Abrechnungen des jeweiligen Monats über diese abgewickelt werden. Die Krankenkassen sind dann verpflichtet, bis zum dritten Werktag eines jeden Monats eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate zu leisten. Ab August 2026 dürfen Apotheken bis zu drei Direktabrechnungen pro Monat einreichen – allerdings nur, wenn ihr monatlicher Bruttoabrechnungsbetrag 500.000 Euro übersteigt. Der verbleibende Saldo muss innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung durch die Kasse beglichen werden. Die Änderungen folgen dem Beschluss der AOK vom März, ihre Vereinbarungen mit Abrechnungsdienstleistern zum 30. September zu beenden.

Das neue System soll die Apothekenabrechnung vereinfachen und schnellere Zahlungen gewährleisten. Apotheken müssen sich nun zwischen Eigenabrechnung oder der Nutzung einer zentralen Abrechnungsstelle entscheiden. Offizielle Informationen zur Teilnahme gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) oder beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (ABDA).