16 February 2026, 15:35

Abschiebung nach Bogotá: Kolumbianer wegen illegalem Aufenthalt aus Deutschland ausgeflogen

Ein Plakat mit hellblauem Hintergrund, das Bilder verschiedener Personen mit ernsten Gesichtern zeigt, begleitet von fetter schwarzer Schrift, die "Verbrecher der mexikanischen Drogenhandelgewalt" lautet.

Abschiebung nach Bogotá: Kolumbianer wegen illegalem Aufenthalt aus Deutschland ausgeflogen

Ein 27-jähriger Kolumbianer wurde am 16. Februar 2026 nach einer gerichtlichen Entscheidung aus Deutschland abgeschoben. Die Behörden hatten ihn in Gewahrsam genommen, nachdem Beweise für illegale Einreise, unerlaubten Aufenthalt und unerlaubte Beschäftigung im Land aufgedeckt worden waren.

Der Fall begann, als der Mann vom Flughafen Barcelona am Flughafen Stuttgart eintraf. Bei einer Routinekontrolle fielen den Beamten Unstimmigkeiten in seinen Reisedokumenten auf. Er besaß zwar einen gültigen kolumbianischen Pass mit einem Einreisestempel aus Paris vom 20. April 2025, doch weitere Überprüfungen weckten Zweifel.

Ein spanischsprachiger Dolmetscher unterstützte die Polizei bei der Befragung. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann ohne Erlaubnis nach Deutschland eingereist war, ohne Genehmigung gearbeitet und sich länger als erlaubt im Land aufgehalten hatte. Das Amtsgericht Nürtingen prüfte die Beweislage und ordnete seine Verlegung in eine Abschiebehaftanstalt in Pforzheim an.

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Das Gericht verfügte die sofortige Abschiebung aufgrund von Straftaten im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt. Am 16. Februar 2026 wurde er von Frankfurt am Main aus nach Bogotá ausgeflogen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass es am Frankfurter Flughafen weder 2025 noch 2026 weitere Abschiebungen mit ähnlichen Vorwürfen wegen illegalen Aufenthalts, illegaler Einreise oder Schwarzarbeit gab.

Die Abschiebung erfolgte im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Verfahrens, nachdem die Behörden mehrere Verstöße bestätigt hatten. Die Ausreise des Mannes markiert das Ende der rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit seinem unerlaubten Aufenthalt in Deutschland. Für den gleichen Zeitraum wurden am Frankfurter Flughafen keine weiteren Fälle dieser Art gemeldet.